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Katzenpension Theiß
Hintergasse 4
35619 Braunfels-Altenkirchen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
 
Haftungsausschluss
Krankheit/Unfall/Ableben während des Aufenthalts:
Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Sollte das nicht möglich sein, wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt oder dessen Vertretung kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt- und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen.
 
Sollte sich die Katze beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen/mit einer anderen Katze usw. verletzen sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen.
 
Katzen, die sich nicht in eine Gruppe integrieren werden umgesetzt.
 
Die Pension wird täglich gereinigt und desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, kann keine Haftung für Folgeaufwendungen z.B Tierarzt, Fahrtkosten usw. übernommen werden. Ein Quarantänezimmer, in dem die Katze vorerst separiert werden kann, ist vorhanden.
 
Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht der Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.
 
Buchung/Abgabe/Bezahlung/Abholung:
Die Abgabe erfolgt zum vereinbarten Termin in der Katzenpension. Bei Abgabe des Tieres ist ein vereinbarter Anzahlungsbetrag zu hinterlegen. Differenzbeträge werden bei Abholung verrechnet.
 
Ein Aufnahmebogen wird vom Eigentümer ausgefüllt und unterschrieben. Der Impfpass ist abzugeben und wird für die Zeit des Aufenthalts hinterlegt.
 
Buchungen per Telefon oder vor Ort sind verbindlich.Bei kurzfrisitgen Absagen (7 Tage vor Abgabe) wird ein Stornobetrag von 10,00 Euro fällig.
 
Die Katze ist vor Abgabe ausreichend zu kennzeichnen z.B. durch ein Halsband, Tätowierung oder Übergabe eines deutlichen Fotos, das den Unterlagen beigelegt wird. Sollten aufgrund mangelnder Kennzeichnung Verwechslungen geschehen,
wird keine Haftung übernommen.
 
Verlängerungswünsche oder Verkürzungen des Aufenthaltes sind rechtzeitig abzusprechen.
 
 
Zurücklassen von Katzen:
Der Abholtermin wird bei Abgabe vereinbart. Sollte eine Woche nach dem vereinbarten Termin oder nach erneuter Absprache die Katze nicht abgeholt worden sein, wird sie einem Tierschutzverein übergeben oder vermittelt. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.Aus diesem Grund wird die Nummer des Personalausweises des Eigentümers notiert.
 
Bitte bedenken Sie: eine Pension ist kein Tierheim und wird NICHTdurch Spenden getragen.
 
Nicht abgeholte Katzen leiden und sind zudem existenzbedrohlich für den gesamten Pensionsbetrieb!

 

 

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